Preise

Musik für Kinder
Musikalischer
Eltern-Kind-Kurs
(MEK)

Regulärer
Unterrichtsvertrag

 Gruppenunterricht

40,00 EUR / Monat
40 min / Woche

Musikalische
Früherziehung
(MFE)

Regulärer
Unterrichtsvertrag

 Gruppenunterricht

40,00 EUR / Monat
40 min / Woche

Instrumenten-
karussell
(IK)

Regulärer
Unterrichtsvertrag

 Gruppenunterricht

48,00 EUR / Monat
45 min / Woche

Instrumental- und Vokalunterricht

Instrumental- und Vokalunterricht (IVU)

– Gesang –
– Akkordeon, Blockflöte, E-Bass, E-Gitarre, E-Violine, Gesang, Gitarre, Harfe, Keyboard, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Mandoline, Querflöte, Saxophon, Schlagzeug, Tin Whistle, Ukulele, Viola, Violine, Violoncello –
– Instrumentencheck –

Regulärer
Unterrichtsvertrag

 Einzelunterricht

89,00 EUR / Monat
30 min / Woche

125,00 EUR / Monat
45 min / Woche

157,00 EUR / Monat
60 min / Woche

Regulärer
Unterrichtsvertrag

 Kleingruppenunterricht

59,00 EUR / Monat
30 min / Woche

79,00 EUR / Monat
45 min / Woche

99,00 EUR / Monat
60 min / Woche

Prepaid-
Unterrichtsvertrag

 Einzelunterricht

325,00 EUR / 10 UE
30 min / UE

445,00 EUR / 10 UE
45 min / UE

555,00 EUR / 10 UE
60 min / UE

Ensembles
Icon Kammermusik Kammermusik

Regulärer
Unterrichtsvertrag

 Gruppenunterricht

39,00 EUR / Monat
60 min / Woche

Icon Orchester Orchester

Regulärer
Unterrichtsvertrag

 Gruppenunterricht

29,00 EUR / Monat
60 min / Woche

Ergänzungsfächer

Ergänzungsfächer (EGF)

– Komposition, Musiklehre – 

Regulärer
Unterrichtsvertrag

 Einzelunterricht

89,00 EUR / Monat
30 min / Woche

125,00 EUR / Monat
45 min / Woche

157,00 EUR / Monat
60 min / Woche

Prepaid-
Unterrichtsvertrag

 Einzelunterricht

325,00 EUR / 10 UE
30 min / UE

445,00 EUR / 10 UE
45 min / UE

555,00 EUR / 10 UE
60 min / UE

Konditionen*

*Für ausführliche Konditionen siehe unsere AGB unter Dokumente.

Regulärer Unterrichtsvertrag: Das Unterrichtsentgelt entspricht einem Jahresbeitrag, der in 12 gleichen monatlichen Teilbeträgen bis zum jeweils 5. des Monats zu zahlen ist. Der Vertrag gilt grundsätzlich unbefristet, kann jedoch während der ersten 5 Unterrichtseinheiten (Probezeit) zum Ende des Monats der 5. Unterrichtseinheit gekündigt werden. Danach kann er mit einer Frist von 4 Wochen zum 31. März und zum 30. September gekündigt werden. Der Unterricht findet in den Berliner Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen des Landes Berlin nicht statt. Die Musikschule garantiert 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr, die an einem regelmäßigen Termin stattfinden.

 

Prepaid-Unterrichtsvertrag: Der Schüler erwirbt ein Guthaben aus 10 Unterrichtseinheiten, das einmalig vor Beginn des ersten Unterrichts zu zahlen ist. Die Unterrichtstermine und -orte werden einvernehmlich mit dem Schüler, dem Lehrer und der Musikschule vereinbart und können sogar bis zu 24 Stunden vor ihrem Beginn vom Schüler verschoben werden. Das Guthaben erlischt nach Ableistung oder nach Ablauf eines Jahres ab dem Tag der ersten vom Guthaben genutzten Unterrichtseinheit. Den Prepaid-Vertrag gibt es nur als Einzelunterricht und nicht als Kleingruppen- oder Gruppenunterricht.

 
Eine Probestunde kostet 10 EUR im Gruppen- und Kleingruppenunterricht (ab 2 Schüler) bzw. 15 EUR im Einzelunterricht (1 Schüler) und ist zum Probestundentermin passend in bar mitzubringen.

Bei Vertragsabschluss erheben wir eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 10 EUR, die mit der ersten Zahlung fällig wird.

Für Unterricht außerhalb der Musikschule – z. B. in Kindergärten oder Schulen – gelten besondere Absprachen. Unterrichtsentgelte und Konditionen sind den gesonderten Informationsseiten zu entnehmen.

Ermäßigungen

Inhaber des berlinpass haben Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in Form eines Zuschusses. Wer mehr dazu wissen will, kann sich bei der BuT-Beratung kostenlos telefonisch oder schriftlich beraten lassen.

ZUKUNFT MIT MUSIK – Musikschulstiftung Berlin unterstützt individuell Kinder aus Familien, die mit der Zahlung der Unterrichtsentgelte, Beiträgen zu Probenphasen oder Leihgebühren überfordert wären.

Kids Love Music – der bdfm-Sozialfonds fördert die musikalische Ausbildung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Instrumental- oder Vokalausbildung, wenn die Familie mit der Zahlung der Unterrichtsentgelte finanziell überfordert ist.

Leihinstrumente

Auf Nachfrage verleihen wir Musikinstrumente an unsere Schüler. Leihgebühren und weitere Informationen gibt es unter Leihinstrumente!

Gutscheine

Ab sofort stellen wir auch Wert-Gutscheine für unser gesamtes Unterrichtsangebot aus!

Verträge, Entgeltordnung, AGB etc.

Anmeldeformular (Anmeldung zum Unterricht), Entgelttabelle, AGB, Datenschutzhinweise, Leihvertrag und Leihordnung lassen sich unter Dokumente herunterladen!

Noch Fragen?

Gibt es eine Probezeit (beim regulären Unterrichtsvertrag)?
Selbstverständlich gibt es nicht nur eine Probestunde, sondern zu Beginn des Unterrichts auch eine Probezeit, innerhalb derer Du zum Ende des Monats, in dem die 5. Unterrichtsstunde liegt, kündigen kannst. Ein Beispiel:

Du hattest eine Probestunde am 23.09.2019, meldest Dich danach zum Unterricht an, sodass eine Woche später am 30.09.2019 Deine 1. Unterrichtsstunde beginnt. Nun wäre die 5. Unterrichtsstunde am 28.10.2019, wären da nicht die Herbstferien, wodurch die 5. Unterrichtsstunde 2 Wochen später am 11.11.2019 ist. Somit hättest Du bis zum 11.11.2019 Gelegenheit, das Unterrichtsverhältnis zum Ende des Monats (30.11.2019) zu kündigen. So berechnet sich die Probezeit.
Nach der Probezeit kannst Du das Unterrichtsverhältnis zu unseren regulären Kündigungsterminen am 31. März und 30. September mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.

Zahle ich (beim regulären Unterrichtsvertrag) im ersten Monat das volle Unterrichtsentgelt, auch wenn der Unterricht nicht zum Monatsanfang beginnt?
Nein. Die erste Unterrichtsentgelt wird immer anteilig berechnet. Das heißt, die tatsächlich anfallenden Unterrichtseinheiten werden mit durchschnittlich 3 Unterrichtseinheiten pro Monat ins Verhältnis gesetzt. 3 Unterrichtseinheiten pro Monat ergeben sich aus 36 vertraglich garantierten Unterrichtseinheiten pro Jahr geteilt durch 12 Monate pro Jahr.
Wird das Unterrichtsentgelt (beim regulären Unterrichtsvertrag) auch in den Schulferien gezahlt?
Wie bei jeder anderen Musikschule entspricht auch bei uns das monatliche Unterrichtsentgelt einem Jahresbeitag, der auf zwölf Monate verteilt gezahlt wird. Daraus leitet sich eine kontinuierliche Zahlweise auch in den Schulferien ab. Würde in der unterrichtsfreien Zeit nicht gezahlt werden, müsste das Unterrichtsentgelt jeden Monat neu berechnet und dadurch unterschiedlich hoch ausfallen. In der Jahressumme müssten die Unterrichtsentgelte bei diskontinuierlicher Zahlweise sogar höher ausfallen, da der verwaltungstechnische Aufwand erheblich höher wäre als bei kontinuierlicher Zahlweise.
Darf sich beim SEPA-Lastschriftmandat der Kontoinhaber vom Vertragspartner unterscheiden?
Ja, der Kontoinhaber muss nicht zwingend der Vertragspartner sein. In diesem Fall muss der Kontoinhaber dem SEPA-Lastschriftmandat zugewilligt haben.
Gibt es eine Anmeldegebühr? Und wie hoch ist sie?
Ja, eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 10 € fällt beim regulären Unterrichtsvertrag an und wird mit dem ersten Gebühreneinzug erhoben, sollte der Schüler noch keinen Unterricht bei uns haben. Eine Anmeldegebühr fällt bei Prepaid-Verträgen nicht an.

Noch mehr Fragen und Antworten stehen in den jeweiligen Angebotsbereichen (Musik für Kinder, Instrumental- und Vokalunterricht, Ensembles, Ergänzungsfächer).