Preise

Musik für Kinder
Musikalischer
Eltern-Kind-Kurs
(MEK)

Fortlaufender Vertrag

Gruppenunterricht

39,00 EUR / Monat

wöchentlich á 40 min

Musikalische
Früherziehung
(MFE)

Fortlaufender Vertrag

Gruppenunterricht

39,00 EUR / Monat

wöchentlich á 40 min

Instrumenten-
karussell
(IK)

Fortlaufender Vertrag

Gruppenunterricht

46,00 EUR / Monat

wöchentlich á 45 min

Instrumental- und Vokalunterricht

Instrumental- und Vokalunterricht (IVU)

– Gesang –
– Akkordeon, Blockflöte, E-Bass, E-Gitarre, E-Violine, Gesang, Gitarre, Harfe, Keyboard, Klarinette, Klavier, Mandoline, Querflöte, Saxophon, Schlagzeug, Tin Whistle, Ukulele, Viola, Violine, Violoncello –
– Instrumentencheck –

Fortlaufender Vertrag

Einzelunterricht

78,00 EUR / Monat
wöchentlich á 30 min

110,00 EUR / Monat
wöchentlich á 45 min

138,00 EUR / Monat
wöchentlich á 60 min

Fortlaufender Vertrag

Kleingruppenunterricht

51,50 EUR / Monat
wöchentlich á 30 min

69,00 EUR / Monat
wöchentlich á 45 min

86,00 EUR / Monat
wöchentlich á 60 min

Prepaid-Vertrag

Einzelunterricht

290,00 EUR / 10 UE
á 30 min

395,00 EUR / 10 UE
á 45 min

495,00 EUR / 10 UE
á 60 min

Ensembles
Icon Kammermusik Kammermusik

Einmalige Gebühr

Gruppenunterricht

99,00 EUR

á 60 - 90 min

Icon Orchester Orchester

Fortlaufender Vertrag

Gruppenunterricht

29,00 EUR / Monat

wöchentlich á 90 min

Ergänzungsfächer

Ergänzungsfächer (EGF)

– Komposition, Musiklehre – 

Fortlaufender Vertrag

Einzelunterricht

78,00 EUR / Monat
wöchentlich á 30 min

110,00 EUR / Monat
wöchentlich á 45 min

138,00 EUR / Monat
wöchentlich á 60 min

Fortlaufender Vertrag

Gruppenunterricht

31,50 EUR / Monat
wöchentlich á 30 min

42,00 EUR / Monat
wöchentlich á 45 min

52,50 EUR / Monat
wöchentlich á 60 min

Prepaid-Vertrag

Einzelunterricht

290,00 EUR / 10 UE
á 30 min

395,00 EUR / 10 UE
á 45 min

495,00 EUR / 10 UE
á 60 min

Konditionen*

*Für ausführliche Konditionen siehe unsere AGB unter Dokumente.

Fortlaufender Vertrag: Das Unterrichtsentgelt entspricht einem Jahresbeitrag, der in 12 gleichen monatlichen Teilbeträgen bis zum jeweils 5. des Monats zu zahlen ist. Der Vertrag gilt grundsätzlich unbefristet, kann jedoch während der ersten 5 Unterrichtseinheiten (Probezeit) zum Ende des Monats der 5. Unterrichtseinheit gekündigt werden. Danach kann er mit einer Frist von 4 Wochen zum 31. März und zum 30. September gekündigt werden. Der Unterricht findet in den Berliner Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen des Landes Berlin nicht statt. Die Musikschule garantiert mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr, die an einem festen Wochentag stattfinden.

 

Prepaid-Vertrag: Der Schüler erwirbt ein Guthaben aus 10 Unterrichtseinheiten, das einmalig vor Beginn des ersten Unterrichts zu zahlen ist. Die Unterrichtstermine und -orte werden einvernehmlich mit dem Schüler, dem Lehrer und der Musikschule vereinbart und können sogar bis zu 24 Stunden vor ihrem Beginn vom Schüler verschoben werden. Das Guthaben erlischt nach Ableistung oder nach Ablauf eines Jahres ab dem Tag der ersten vom Guthaben genutzten Unterrichtseinheit. Den Prepaid-Vertrag gibt es nur als Einzelunterricht und nicht als Kleingruppen- oder Gruppenunterricht.

 
Eine Probestunde kostet pauschal 10 EUR und ist zum Probestundentermin passend in bar mitzubringen.

Bei Vertragsabschluss erheben wir eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 10 EUR, die mit der ersten Zahlung fällig wird.

Für Unterricht außerhalb der Musikschule – z. B. in Kindergärten oder Schulen – gelten besondere Absprachen. Unterrichtsentgelte und Konditionen sind den gesonderten Informationsseiten zu entnehmen.

Ermäßigungen

Die Musikschule gewährt einen Familienrabatt von 10 % auf die Unterrichtsgebühr jedes zusätzlichen Unterrichtsfachs, das ein Schüler oder ein Familienangehöriger belegt.

Wir weisen eindringlich darauf hin, dass Inhaber des berlinpass Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) in Form eines Zuschusses haben. Hier kann sich jeder kostenlos telefonisch oder schriftlich zum BuT beraten lassen.

ZUKUNFT MIT MUSIK – Musikschulstiftung Berlin unterstützt individuell Kinder aus Familien, die mit der Zahlung der Unterrichtsgebühren, Beiträgen zu Probenphasen oder Leihgebühren überfordert wären.

Kids Love Music – der bdfm-Sozialfonds fördert die musikalische Ausbildung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Instrumental- oder Vokalausbildung, wenn die Familie mit der Zahlung der Unterrichtsgebühren finanziell überfordert ist.

Leihinstrumente

Auf Nachfrage verleihen wir Musikinstrumente an unsere Schüler. Leihgebühren und weitere Informationen gibt es unter Leihinstrumente!

Gutscheine

Ab sofort stellen wir auch Wert-Gutscheine für unser gesamtes Unterrichtsangebot aus!

Verträge, Entgeltordnung, AGB etc.

Anmeldeformular (Anmeldung zum Unterricht), Entgelttabelle, AGB, Datenschutzhinweise, Leihvertrag und Leihordnung lassen sich unter Dokumente herunterladen!

Noch Fragen?

Gibt es eine Probezeit (beim fortlaufenden Vertrag)?
Selbstverständlich gibt es nicht nur eine Probestunde, sondern zu Beginn des Unterrichts auch eine Probezeit, innerhalb derer Du zum Ende des Monats, in dem die 5. Unterrichtsstunde liegt, kündigen kannst. Ein Beispiel:

Du hattest eine Probestunde am 23.09.2019, meldest Dich danach zum Unterricht an, sodass eine Woche später am 30.09.2019 Deine 1. Unterrichtsstunde beginnt. Nun wäre die 5. Unterrichtsstunde am 28.10.2019, wären da nicht die Herbstferien, wodurch die 5. Unterrichtsstunde 2 Wochen später am 11.11.2019 ist. Somit hättest Du bis zum 11.11.2019 Gelegenheit, das Unterrichtsverhältnis zum Ende des Monats (30.11.2019) zu kündigen. So berechnet sich die Probezeit.
Nach der Probezeit kannst Du das Unterrichtsverhältnis zu unseren regulären Kündigungsterminen am 31. März und 30. September mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.

Zahle ich (beim fortlaufenden Vertrag) im ersten Monat die volle Unterrichtsgebühr, auch wenn der Unterricht nicht zum Monatsanfang beginnt?
Nein. Beim fortlaufenden Vertrag wird die erste Unterrichtsgebühr immer anteilig berechnet. Das heißt, die noch tatsächlich anfallenden Unterrichtsstunden werden mit pauschal 4 möglichen Unterrichtsstunden pro Monat ins Verhältnis gesetzt.
Wird das Unterrichtsentgelt (bei einem fortlaufenden Vertrag) auch in den Schulferien gezahlt?
Wie bei jeder anderen Musikschule entspricht auch bei uns das monatliche Unterrichtsentgelt einem Jahresbeitag, der auf zwölf Monate verteilt gezahlt wird. Daraus leitet sich eine kontinuierliche Zahlweise auch in den Schulferien ab. Würde in der unterrichtsfreien Zeit nicht gezahlt werden, müsste das Unterrichtsentgelt jeden Monat neu berechnet und dadurch unterschiedlich hoch ausfallen. In der Jahressumme müssten die Unterrichtsentgelte bei diskontinuierlicher Zahlweise sogar höher ausfallen, da der verwaltungstechnische Aufwand erheblich höher wäre als bei kontinuierlicher Zahlweise.
Darf sich beim SEPA-Lastschriftmandat der Kontoinhaber vom Vertragspartner unterscheiden?
Ja, der Kontoinhaber muss nicht zwingend der Vertragspartner sein. In diesem Fall muss der Kontoinhaber dem SEPA-Lastschriftmandat zugewilligt haben.
Gibt es eine Anmeldegebühr? Und wie hoch ist sie?
Ja, eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 10 € fällt für den fortlaufenden Unterrichtsvertrag an und wird mit dem ersten Gebühreneinzug erhoben, sollte der Schüler noch keinen Unterricht bei uns haben. Eine Anmeldegebühr fällt bei Prepaid-Verträgen nicht an.

Noch mehr Fragen und Antworten stehen in den jeweiligen Angebotsbereichen (Musik für Kinder, Instrumental- und Vokalunterricht, Ensembles, Ergänzungsfächer).